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ARCHIV

Sie interessieren sich für die Historie unseres Wassersportvereins Ziegelaußensee Schwerin e.V. ?

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BOOTSHAUSBRAND

1999 musste unser Verein die schmerzvolle Erfahrung eines Boothausbrandes machen. Insgesamt zehn Bootshäuser - alle aus Holz und viele aus Reet gedeckt - brannten komplett nieder. Die lodernden Flammen zerstörten auch Boote. Es entstand bei diesem Brand ein Schaden von mindestens 200.000€.

HOLZ UND FEUER

Der Brandschutz ist ein ganz heikles Thema

Die Zahlen und Fakten sind erschütternd und zugleich ernüchternd. Jedes Jahr brennen in Deutschland Bootshäuser oder Bootsgaragen bis auf die Gründungspfähle restlos nieder und verursachen teilweise verheerende Totalverluste für ihre Eigentümer, da die Versicherungen oft wegen nachgewiesener Brandschutzmängel nicht zahlen oder verschärfte Umweltauflagen bzw. Änderungen des Baurechts einen Wiederaufbau abgebrannter Bootshäuser für immer ausschließen!

Die Ursachen für die Brände liegen oft in der Vernachlässigung einfachster Brandschutzregeln oder beruhen auf grenzenloser Fahrlässigkeit und Naivität im Umgang mit Feuerquellen oder elektrischen Anlagen.
Das Feuerrisiko für Bootshäuser bzw. Bootsgaragen und die vernichtenden Brandschäden sind dem fast überwiegend ausgeführten Holzbauten und den untergebrachten Booten bzw. der verbauten Motorentechnik oder überholten Elektrotechnik, aber insbesondere dem menschlichen Verhalten geschuldet und zwingt einen besonderen verschärften Brandschutz auf.

Diesem besonderen Brandrisiko von Bootshausanlagen trägt zum einen das verschärfte Baurecht Rechnung, aber insbesondere ist durch besondere Vorsichtsmaßnahmen und Einhaltung von bestehenden Brandschutzregeln jeder Einzelne gefordert, um Schaden für sich aber auch von der Gemeinschaft abzuwenden. Wir sind durch die Reihenhausverbundstruktur besonders in unserem Verein gefährdet und haben im Jahr 1999 in erschreckender Art und Weise erleben müssen, wie schnell durch eine Einzelursache eine komplette Bootshausreihe durch Feuer restlos vernichtet wurde. Die Konsequenz dieses Feuers, der unwiederbringliche Verlust der Bootshausreihe ohne Wiederaufbau ist uns allen bekannt und hat berechtigte Ängste vor Wiederholung hinterlassen!

Die Gefahr, dass aus einem kleinen Einzelbrand einer Bootshausbox oder durch einen kleinem Grillbrand durch ungünstigen Wind ein verheerendes Großfeuer mehrere Bootshausreihen komplett vernichtet hat, ist nicht weit hergeholt, sondern als Gefahr allgegenwärtig.

Wir müssen daher unbedingt den Brandschutz immer wieder thematisieren und möchten an alle Mitglieder mahnend appellieren, die bestehenden Brandschutzregeln und baulichen Maßnahmen unbedingt einzuhalten bzw. umzusetzen und auch auf Regelverstöße im Interesse aller Mitglieder unnachgiebig hinzuweisen oder den Vorstand zu informieren.
Die Innere Ordnung des Vereins und die allgemeingültigen Brandschutzmaßnahmen für Bootshausanlagen sind einzuhalten und zu kontrollieren.

BRANDSCHUTZ GEHT UNS ALLE AN

Brandschutz verhindert den Verlust an Eigentum und schützt Leben

Die wichtigsten Brandschutzregeln aus der Inneren Ordnung des Vereins:

  • Betanken der Boote und das Starten von Bootsmotoren innerhalb des Bootshauses ist strikt verboten

  • Keine brennbaren Flüssigkeiten im Bootshaus aufbewahren (Ausnahme: maximal 20 l Benzin im geschlossenen Benzinkanister)

  • Grillgeräte und Räucheröfen dürfen nur unter Aufsicht in einem Mindestabstand von 5 m vom Bootshaus betrieben werden, Brennmaterial anschließend gründlich löschen

  • Keine offenen Feuer auf dem Vereinsgelände

  • Keine Schweiß- und Flexarbeiten in oder am Bootshaus

  • Funktionstüchtige Handfeuerlöscher in oder am Bootshaus (6 kg Pulver)

  • Funktionstüchtige Rauchmelder im Bootshaus

  • Nur zugelassene elektrische Anlagen und Geräte verwenden

Kontakt

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Wassersportverein Ziegelaußensee Schwerin e.V.

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